Organisatorisches


Weg zur Behandlung

Besorgen Sie sich eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie, die von Fachärzt:innen oder Allgemeinmediziner:innen ausgestellt werden kann

 

Lassen Sie die Verordnung vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkassa chefärztlich bewilligen (online, persönlich, per Mail oder per Post). Die Bewilligungspflicht ist derzeit bei der ÖGK und BVAEB ausgesetzt (Stand November 2024)

 

Vereinbaren Sie einen Termin zur Physiotherapie

 

Gerne können Sie auch zur Prävention in meine Praxis kommen. Leider übernimmt die Krankenkasse keine präventiven Einheiten – dafür brauchen Sie allerdings auch keine ärztliche Verordnung

 

 



Erste Behandlung

Für die erste Behandlung benötigen Sie:

– (chefärztlich bewilligte) Verordnung

– aktuelle Befunde (falls vorhanden auch Röntgen-, MRT-, CT- Bilder, OP-Berichte)

– bequeme Kleidung, in der man die betroffene Region gut sehen kann

– Leintuch oder Handtuch für die Therapieliege

 

Ihre persönliche Physiotherapie beginnt mit einer umfassenden Anamnese und einer gezielten Untersuchung Ihrer Funktionseinschränkungen.

Gemeinsam definieren wir ein Behandlungsziel, anhand dessen der Behandlungsplan erstellt wird. Das Ziel kann beispielsweise die Rückkehr zur Beschwerdefreiheit oder die Verbesserung bestimmter körperlicher Aktivitäten sein.

 


Kontakt

Christina Knosp, MSc
1090 Wien, Mariannengasse 32/31
0680 55 97 557
kontakt@physioknosp.at

 

Praxiszeiten:
Termine nach Vereinbarung

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