Besorgen Sie sich eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie, die von FachärztInnen oder AllgemeinmedizinerInnen ausgestellt werden kann
Lassen Sie die Verordnung vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkassa chefärztlich bewilligen (online, persönlich, per Mail oder per Post)
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Gerne können Sie auch zur Prävention in meine Praxis kommen. Leider übernimmt die Krankenkasse keine präventiven Einheiten – dafür brauchen Sie allerdings auch keine ärztliche Verordnung
Für die erste Behandlung benötigen Sie:
– chefärztlich bewilligte Verordnung
– aktuelle Befunde (falls vorhanden auch Röntgen-, MRT-, CT- Bilder, OP-Berichte)
– bequeme Kleidung
– Leintuch oder Handtuch
Ihre persönliche Physiotherapie beginnt mit einer umfassenden Anamnese und einer gezielten Untersuchung Ihrer
Funktionseinschränkungen.
Gemeinsam definieren wir ein Behandlungsziel, anhand dessen der Behandlungsplan erstellt wird. Das Ziel kann beispielsweise die Rückkehr zur Beschwerdefreiheit oder die Verbesserung bestimmter
körperlicher Aktivitäten sein.
Christina Knosp, BSc
1090 Wien, Mariannengasse 32/31
0680 55 97 557
kontakt@physioknosp.at
Praxiszeiten:
Termine nach Vereinbarung